Telefonische Nachfragen Teil 2
Nach der Bewerbung telefonisch nachfragen?
Ob mit vorheriger telefonischer Nachfrage oder ohne: die Bewerbung ist nun abgeschickt und der Bewerber wartet ungeduldig und hoffnungsfroh auf eine positive Meldung des Unternehmens. Da ist es schon verlockend, mal telefonisch nachzuhaken, ob sich schon eine Entscheidung gefunden hat. Bewerbern ist davon aber in jedem Fall abzuraten. Beschleunigt wird das Bewerberbungsverfahren damit sicherlich nicht. Stattdessen könnte man sich durch telefonisches Drängeln noch von der Kandidatenliste verbannen. Auch die telefonische Nachfrage, ob die Bewerbung angekommen ist, sollte unterlassen werden.
Es gibt keine Fristen und keine verlässlichen Erfahrungswerte, wann sich Unternehmen auf eine Bewerbung melden. Den Bewerbern bleibt leider nichts anderes übrig, als abzuwarten. Manchmal werden Zwischenbescheide verschickt. Dies geschieht meistens bis spätestens zwei bis drei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist oder Stellenausschreibung. Ausrichten kann man mit einer telefonischen Nachfrage ohnehin nichts – höchstens Klarheit erhalten. Wenn schon mehr als vier Wochen ins Land gegangen sind, wird wohl eine positive Zusage ziemlich unwahrscheinlich. Im Zweifel kann ein so genannter Nachfassbrief mehr bewirken als eine telefonische Nachfrage.
Telefonische Nachfragen für Initiativbewerbungen
Wer sich initiativ in einem Unternehmen bewerben möchte, dem fehlen Angaben aus der Stellenanzeige und Punkte für die Bezugnahme im Bewerbungsschreiben. Darum kann eine telefonische Nachfrage vor einer Initiativbewerbung sinnvoll sein. Wenn also Informationen fehlen, um einschätzen zu können, ob eine Initiativbewerbung überhaupt Sinn macht, kann vorher ruhig eine telefonische Nachfrage erfolgen. Damit spart sich der Bewerber Initiativbewerbungen, die völlig aussichtslos sind, weil beispielsweise gar keine annähernd passende Stelle im Unternehmen vorhanden ist.